Charterversicherung – Weniger Risiko und mehr Sicherheit für Skipper und Crew

Skipper und Crew sind speziellen Risiken ausgesetzt, die von herkömmlichen Versicherungen nicht oder nur unzureichend abgedeckt werden. Es gibt in der Yachtbranche verschiedene Versicherungen, die die Deckungslücken analysiert haben, mit dem Ziel die wirklichen Probleme und Risiken des Skippers aufzuzeigen und spezielle Policen zu entwickeln, die diese Risiken decken. 4-Oceans vermittelt als prioritärer Partner die MURETTE Yachtversicherung.

Welche Versicherung(en) Sie schlussendlich abschliessen möchten, liegt in ihrem persönlichen Ermessen. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den Abschluss einer Charter-Rücktrittversicherung sowie einer Charter-/Skipper-Haftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen. Der Abschluss einer Kautions-Versicherung ist zu hinterfragen. Viele Vercharterer bieten die Kautionsversicherung als „Extraleistung“ an. Im Vergleich zum Risikobetrag, welcher in der Regel zwischen € 1.000.– und € 5.000.– liegt sind die Prämien für die Kautions-Versicherungen recht hoch.

Die folgenden Versicherungen können einzeln abgeschlossen werden:

Reise- (Annullierungskosten-) Versicherung für Chartergruppen
Diese Versicherung wird pro Törn abgeschlossen und wird dann empfohlen, wenn der Törn mit der Teilnahme des Skippers steht und fällt. Versichert sind der Skipper (für die Gesamtkosten der Reise) sowie die einzelnen Crewmitglieder (für deren individuellen Anteil). Diese Versicherung muss spätestens 7 Tage nach Erhalt des Chartervertrages abgeschlossen werden.

Charter-/Skipper-Haftpflichtversicherung
Die Charter-Haftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, bei denen durch den Gebrauch einer gecharterten Yacht und des Beibootes Dritten Schaden zugefügt wird.

Charterschiffe sind in der Regel durch den Eigentümer oder Vercharterer für Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert. Sollte aber die Yacht-Haftpflichtversicherung aufgrund von ungenügenden Deckungssummen oder nicht bezahlter Prämie ihre Leistung verweigern, riskiert der verantwortliche Skipper, haftbar gemacht zu werden.

Schützen Sie sich als Skipper gegen Haftpflichtansprüche mit einer subsidiär geltenden Charter-Haftpflichtversicherung.

Eine bestehende Yacht-Haftpflichtversicherung geht dieser Deckung voran.

Charter-Kautionsversicherung
Sollte die beim Vercharterer hinterlegte Kaution teilweise oder ganz einbehalten werden, besteht Versicherungsschutz für diesen Betrag bis zu der in der Police vereinbarten Versicherungssumme.

Die gewählte Versicherungssumme muss der hinterlegten Kaution entsprechen.

Die genauen Produktbeschreibungen finden Sie unter folgendem Link. Sie können Ihre Versicherung auch gleich abschliessen: Antrag Charterpass CCS

Weiter gibt es noch eine Key Person-Versicherung, welche unter folgendem Link abgeschlossen werden kann: Antrag Reiseversicherung Key Person



Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
der 4-Oceans GmbH

1. Anmeldung, Vertragsabschluss 
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen (Kunde/Kundin) und 4-Oceans GmbH in Murten ein Vertrag zustande. Bei der Buchung eines Hochseetörns, eines Kurses oder einer Charteryacht mit 4-Oceans Skipper senden wir Ihnen per E-Mail oder per Post ein Formular „Anmeldung für Hochseetörn“, welches Sie bitte innert 7 Tagen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück mailen oder senden. Die Daten werden für die Erstellung der Crewlisten benötigt. 

2. Preise 
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei erheblichen Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. 

3. Zahlung 
3.1 Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 90 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 12 Wochen vor Reisebeginn, ist der ganze Betrag bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung fällig. 

3.2 Werden wir beauftragt zusätzlich zum gebuchten Törn oder der Charteryacht die Hin- und Rückreise oder allfällige Anschlussferien zu buchen, ist dies als kostenpflichtige Service- und Transport- oder Zusatzleistung zu betrachten. Alle Transport- (wie Flug, Zug, Fähre) und Zusatzleistungen (wie Hotel, Mietauto, Arrangements) werden nach der Buchung sofort in Rechnung gestellt. 4-Oceans tritt in diesem Fall nur als Vermittler auf und es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Transportgesellschaften bzw. Leistungsträger. 

4. Annullation und Umbuchungen 
4.1 Bei Annullationen/Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person, maximal jedoch CHF 200.- pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt. 

4.2 Bei gebuchten Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z. Bsp. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften, Hotels). Zusätzlich verrechnen wir für unsere Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr gemäss Punkt 4.1. 

4.3 Annullationsbedingungen für Segeltörns und Yachtcharter mit 4-Oceans Skipper, welche durch uns veranstaltet werden: Bei einem Rücktritt bis 90 Tage vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 50 % des Törnpreises.
Bei einem Rücktritt von 0 bis 90 Tagen vor Törnbeginn betragen die Annullationsgebühren 100 % des Törnpreises. 
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson oder Gruppe zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- pro Person, bzw. pro Dossier sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson/Gruppe die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. 
Wird die Reise vorzeitig abgebrochen, kann keine Rückerstattung gewährt werden. 

4.4 Versicherung
Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung, falls Sie nicht bereits eine solche Versicherung besitzen. 

4.5 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns, mangels genügend Anmeldungen, hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Als kurzfristige Gründe einer Annullation durch uns bleiben vorbehalten, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die nicht genutzten Tage. Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. 

5. „No-show“ 
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden. 

6. Beanstandungen 
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen. Sie sind verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort vom Skipper, der Reiseleitung, dem Vercharterer oder sonstigen betroffenen Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. 

7. Haftung
7.1 Bei duch uns vermittelte Törns / Kurse, Charteryachten und Reisen
Ausser bei den Törns und Kursen, welche wir in eigener Regie durchführen, sind wir Vermittler zwischen Ihnen und den in unserer Rechnung/Bestätigung erwähnten Leistungsträgern, deren allgemeine Vertragsbedingungen Vertragsbestandteil sind. Wir können für die richtige Erfüllung dieser Unternehmen nicht einstehen und haften weder bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, sonstigen Unregelmässigkeiten noch beim Verlust des Gepäcks. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben und dass wir Sie bei einer gerechtfertigten Beschwerde unterstützen. 

7.2 Bei Törns und Yachtcharter mit 4-Oceans Skipper in eigener Regie
Bei Törns und Yachtcharter mit 4-Oceans Skipper, welche wir in eigener Regie durchführen, haften wir gemäss diesen AGB und den gesetzlichen Bestimmungen. 

8. Reisedokumente
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit. Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch Ihre Starrkrampf- Cholera- und Typhusimpfungen bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen. 

9. Schiffsordnung und ergänzende Bedingungen Segeltörns und Yachtcharter mit 4-Oceans-Skipper 
Die Schiffsordnung und Bedingungen, welche Bestandteil dieser AGB sind, entnehmen Sie dem separaten Blatt „Schiffsordnung“. 

10. Programmänderungen 
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungs-träger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). 

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Murten. 

4-Oceans GmbH, Murten, im Juni 2019